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OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Vorsicht beim Zugestehen der Mindesthöhe einer Forderung!
Besprechungen u.ä.
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Vorsicht beim Zugestehen der Mindesthöhe einer Forderung! (IVR 2021, 96)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.12.2019 - 2 O 412/18
- OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20
Grundsätzlich besteht aufgrund des Sicherungsvertrages ein Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr von Grundschulden, soweit diese wegen einer nachträglichen Veränderung der gesicherten Schuld nicht mehr für die Absicherung des Sicherungsnehmers erforderlich sind, wobei die Grenze für das Entstehen eines solchen Anspruchs regelmäßig bei 150 % des Schätzwertes liegt (vgl. BGH, NJW 1998, 671). - BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00
Beweislast für Hingabe eines Darlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20
Im Übrigen teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, dass trotz der grundsätzlich bestehenden Beweislast der Beklagten (vgl. BGH, NJW 2001, 2096) angesichts deren substantiierten Vortrags es nicht genügt, die von der Beklagten mit insgesamt 384.752,87 EUR ermittelten Forderungen aus den einzelnen Darlehensverträgen gegenüber der Klägerin zu 1 zu bestreiten, sondern anhand der von der Beklagten vorgelegten Kontounterlagen eine Gegenrechnung erforderlich gewesen wäre, aus der sich die Unrichtigkeit der Berechnung ableiten ließe., Nachdem dies erstinstanzlich unterlassen und auch in der Berufung nicht nachgeholt wurde, zweifelt der Senat nicht an der Richtigkeit und Vollständigkeit. - BGH, 20.02.2020 - V ZB 131/19
Zwangsversteigerung: Folgen eine Vollstreckungsgegenklage auf das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20
Der Klägerin stünde, wenn sich im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage herausgestellt hätte, dass die Zwangsvollstreckung unzulässig gewesen wäre, vielmehr ein Anspruch hinsichtlich des der Beklagten zugeteilten Erlöses zu (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 694). - BGH, 03.07.2002 - IV ZR 227/01
Pflichten des Sicherungsnehmers bei Übersicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 24 U 10/20
Damit ergibt sich zwar noch eine Übersicherung der Beklagten, die von den Klägerinnen aber nicht ohne Weiteres im Klageweg verfolgt werden konnte, da der Beklagten ein Wahlrecht (§ 262 BGB) zustand, welche von mehreren Sicherheiten sie zurückgeben wollte (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 45).